Achtung: Website ist umgezogen!!

 

Aktuelles


Infomieren Sie sich bei uns jetzt über die aktuellsten Änderungen in der Unternehmerwelt 

www.datev.de

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 22.05.2024

Zur Gewinnerzielungsabsicht bei Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Haus

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte zur steuerlichen Anerkennung von Verlusten aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) auf dem eigenen Haus zu entscheiden (Az. 10 K 646/22).

Der Beurteilung, ob eine PV-Anlage mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, ist ein Prognosezeitraum von 20 Jahren zugrunde zu legen. Wenn die erzeugte Strommenge vom Kleinanlagenbetreiber nicht nachgewiesen werde, könne sie aus Vereinfachungsgründen unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Volllaststundenzahl von 1.000 kWh/kWp geschätzt werden. Hinsichtlich des selbst verbrauchten Stroms komme es zu einer mit dem Teilwert als Betriebseinnahme zu erfassenden Entnahme (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG und § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG). Der Teilwert des selbst verbrauchten Stroms entspreche den für seine Erzeugung aufgewandten Kosten (Anschaffungskosten der PV-Anlage und Betriebskosten, verteilt auf die in 20 Jahren zu erwartende Stromproduktion) und könne bei der Totalgewinnermittlungsprognose nicht etwa mit dem von der Finanzverwaltung in bestimmten Fällen aus Vereinfachungsgründen akzeptierten Pauschalwert von 0,20 Euro/kWh angesetzt werden. Bei der Totalgewinnermittlungsprognose ist kein Restwert der PV-Anlage nach Ablauf der 20-jährigen Nutzungsdauer als Einnahme zu berücksichtigen.

Bei dem Betrieb einer PV-Anlage spreche der Beweis des ersten Anscheins zunächst dafür, dass sie in der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werde. Dieser Anscheinsbeweis werde aber bereits dadurch erschüttert, dass nach einer Totalgewinnprognose innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren kein Gewinn erzielt werden kann. Wenn der Steuerpflichtige die Verluste aus der PV-Anlage im Hinblick darauf hingenommen habe, dass der selbst erzeugte Strom finanziell deutlich günstiger sei als der von einem Stromanbieter bezogene, sei von persönlichen und außerhalb der steuerrechtlich relevanten Einkünftesphäre liegenden, gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht sprechenden Gründen für den Betrieb der PV-Anlage auszugehen. Im Streitfall habe die Finanzbehörde die geltend gemachten Verluste aus Gewerbebetrieb mangels Einkünfteerzielungsabsicht des Klägers zutreffend nicht anerkannt.

Hinweis

Auch in einer weiteren Entscheidung zur Berücksichtigung von Einkünften aus dem Betrieb einer PV-Anlage hat das Gericht die Klage abgewiesen (Az. 5 K 1120/22).

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 

Lesen Sie unsere in zusammenarbeit mit der DATEV e.G. Mandanten-Monatsinformation als PDF: 

Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.


Aktuelle Mandanten-Monatsinfo Dokumente

PDF  Mandanten-Monatsinfo Juni 2024  (Juni 2024)




Wenn Sie den Newsletter auch per Post zugesandt erhalten wünschen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an: info@datax-gmbh.de.

Ich bin Mitglied in folgenden Organisationen: