Achtung: Website ist umgezogen!!

 

Aktuelles


Infomieren Sie sich bei uns jetzt über die aktuellsten Änderungen in der Unternehmerwelt 

www.datev.de

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Sonstige 
Dienstag, 17.09.2024

Unfall-Krankenhaus-Tagegeldversicherung fällt unter Versicherungssteuerfreiheit

Das Finanzgericht Köln hatte zu entscheiden, ob eine Unfall-Krankenhaus-Tagegeldversicherung als Zusatzabsicherung unter die Regelung über die Steuerfreiheit gemäß § 4 Nr. 5 VersStG fällt (Az. 2 K 870/21).

Unter Krankheit wird ein anormaler Körper- oder Geisteszustand verstanden, der eine nicht unerhebliche Störung körperlicher oder geistiger Funktionen bewirkt. Der Versicherungsschutz durch eine Krankenversicherung erstrecke sich auf die Behandlung von Krankheiten bzw. die Kompensation der durch Krankheit entstandenen Kosten, wobei stets auch eine Unfallkomponente umfasst sei. Insofern sei es gleichgültig, ob die Ursache für die Funktionsstörung eine Krankheit oder ein Unfall sei.

Sowohl die Krankenhaus-Tagegeldversicherung als auch die Krankheitskostenversicherung seien Personenversicherungen, die grundsätzlich versicherungssteuerfrei sind. Die Gefahr, welche mit einer Unfall-Krankenhaus-Tagegeldversicherung abgesichert ist, sei der krankheits- oder unfallbedingte Aufenthalt im Krankenhaus. Die Versicherungsentgelte unterfallen hier somit der Regelung zur Steuerfreiheit gemäß § 4 Nr. 5 Satz 1 VersStG.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 

Lesen Sie unsere in zusammenarbeit mit der DATEV e.G. Mandanten-Monatsinformation als PDF: 

Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.






Wenn Sie den Newsletter auch per Post zugesandt erhalten wünschen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an: info@datax-gmbh.de.

Ich bin Mitglied in folgenden Organisationen: