Achtung: Website ist umgezogen!!

 

Aktuelles


Infomieren Sie sich bei uns jetzt über die aktuellsten Änderungen in der Unternehmerwelt 

www.datev.de

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 24.09.2024

Pauschalreise: Stornierung des Rückflugs durch Fluggesellschaft - Reiseveranstalterin muss sich um Ersatzbeförderung kümmern

Der Reiseveranstalter muss sich um eine Ersatzbeförderung seiner Reisenden kümmern, wenn eine Fluggesellschaft den Rückflug storniert. Verweigert er dies, können die Reisenden einen Ersatzflug buchen und die dadurch entstandenen Kosten vom Reiseveranstalter ersetzt verlangen. So entschied das Amtsgericht Aschaffenburg (Az. 115 C 86/23).

Für die Sommerferien 2022 hatte eine Mutter für sich und ihre Familie über eine Reiseveranstalterin eine Reise nach Antalya gebucht. Am Tag des Rückflugs hatte sich die Familie am Flughafen eingefunden und wartete nach dem Einchecken auf das Boarding, als sie erfuhren, dass der Flug von der Fluggesellschaft storniert wurde. Es erfolgte eine Unterbringung in einem Hotel. Da die Reiseveranstalterin durch die örtliche Reiseleitung jegliche Hilfe ablehnte und auf die Fluggesellschaft verwies, buchte die Mutter für den nächsten Tag eigenmächtig einen Rückflug. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von etwa 1.300 Euro, Kosten für die Taxifahrt zum Flughafen in Höhe von etwa 11 Euro sowie zusätzliche Kosten in Höhe von 20 Euro wegen der Überschreitung der Parkdauer am Zielflughafen verlangte sie von der Reiseveranstalterin ersetzt.

Das Gericht gab der Klägerin Recht. Ihr stehe nach § 651k Abs. 2 Satz 1 BGB ein Anspruch auf Erstattung der geltend gemachten Kosten zu. Die Reiseveranstalterin sei ihrer Pflicht zum Rücktransport der Klägerin und ihrer Familie nicht nachgekommen. Einer Fristsetzung vor Buchung des Ersatzfluges habe es gemäß § 651k Abs. 2 Satz 2 BGB nicht bedurft, da die Reiseveranstalterin durch die örtliche Reiseleitung jegliche Abhilfe verweigert habe. Die Klägerin sei daher berechtigt gewesen, sich selbst um einen Rückflug zu bemühen und entsprechende Flüge zu buchen.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 

Lesen Sie unsere in zusammenarbeit mit der DATEV e.G. Mandanten-Monatsinformation als PDF: 

Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.






Wenn Sie den Newsletter auch per Post zugesandt erhalten wünschen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an: info@datax-gmbh.de.

Ich bin Mitglied in folgenden Organisationen: