Aktuelles
Infomieren Sie sich bei uns jetzt über die aktuellsten Änderungen in der Unternehmerwelt
Infothek
Zurück zur ÜbersichtKautionsrückversicherung und Irrtum über die Steuerpflicht - Auslegung des Versicherungsteuergesetzes
Der Bundesfinanzhof entschied zur versicherungsteuerlichen Behandlung einer stillen Mitversicherung und zur Methode der Berechnung nachzuerhebender Versicherungsteuer (Az. V R 17/22).
§ 2 Abs. 2 VersStG setze die Verpflichtung voraus, Dritten gegenüber für den Versicherungsnehmer Bürgschaft oder sonstige Sicherheit zu leisten. Erforderlich sei die Eingehung einer Verpflichtung gegenüber dem Dritten.
Die Zahlung des Versicherungsentgelts für eine Kautionsrückversicherung sei nicht nach § 4 Nr. 1 VersStG von der Versicherungsteuer befreit, wenn durch die Versicherung die Gefahr aus einem Vertrag übernommen wird, der nach § 2 Abs. 2 VersStG nicht als Versicherungsvertrag gelte.
Wenn die Vertragsparteien irrtümlich davon ausgegangen seien, dass die Zahlung eines Versicherungsentgelts nicht der Versicherungsteuer unterliegt, sei die Versicherungsteuer nicht in gezahlten Prämien enthalten.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Lesen Sie unsere in zusammenarbeit mit der DATEV e.G. Mandanten-Monatsinformation als PDF:
Mandanten-Monatsinfo | zum Archiv |
Aktuelle Mandanten-Monatsinfo Dokumente
Mandanten-Monatsinfo Dezember 2024 (November 2024) |
Mandanten-Monatsinfo November 2024 (November 2024) |
Wenn Sie den Newsletter auch per Post zugesandt erhalten wünschen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an: info@datax-gmbh.de.