Achtung: Website ist umgezogen!!

 

Aktuelles


Infomieren Sie sich bei uns jetzt über die aktuellsten Änderungen in der Unternehmerwelt 

www.datev.de

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Verfahrensrecht 
Dienstag, 05.11.2024

Bei einer als Großbetrieb eingestuften Freiberufler-Partnerschaftsgesellschaft sind wiederholte Anschlussprüfungen zulässig

Im Rahmen des § 193 Abs. 1 AO sind bei einer als Großbetrieb eingestuften Gesellschaft nach dem PartGG, in der sich die Rechtsanwälte zur Ausübung ihrer freiberuflichen Tätigkeit zusammengeschlossen haben, auch wiederholte Anschluss-Außenprüfungen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Willkürverbots grundsätzlich unbeschränkt zulässig. So entschied das Finanzgericht München (Az. 1 K 661/21).

Insoweit sei unerheblich, dass die bisherigen Außenprüfungen nur jeweils zu geringen Mehrergebnissen geführt haben, andere Großbetriebe nicht lückenlos geprüft werden und wiederholte Anschlussprüfungen für die Gesellschaft zu einem extrem hohen zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwand führen. Weder der Abgabenordnung noch der Betriebsprüfungsordnung sei zu entnehmen, dass Außenprüfungen nur in einem bestimmten Turnus oder mit zeitlichen Abständen erfolgen dürfen.

Da die Anordnung einer Außenprüfung im Rahmen des § 193 Abs. 1 AO grundsätzlich ermessensgerecht ist, wenn sie nicht gegen das Übermaß-, das Willkür- oder Schikaneverbot verstößt, bedürfe sie regelmäßig keiner über die Angabe der gesetzlichen Grundlage, also des § 193 Abs. 1 AO, hinausgehenden Begründung. Dies gelte nicht nur für die erste Anschlussprüfung, sondern auch für weitere Anschlussprüfungen.

Bei der Einstufung der Gesellschaft als Groß-, Mittel- oder Kleinbetrieb komme es nicht auf den Gewinn oder die Umsätze der einzelnen Gesellschafter an, sondern auf die Gewinne oder die Umsätze der Gesellschaft. Das Finanzamt habe im Streitfall die gesetzlichen Grenzen des Ermessens beachtet und frei von Ermessensfehlern entschieden.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 

Lesen Sie unsere in zusammenarbeit mit der DATEV e.G. Mandanten-Monatsinformation als PDF: 

Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.






Wenn Sie den Newsletter auch per Post zugesandt erhalten wünschen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an: info@datax-gmbh.de.

Ich bin Mitglied in folgenden Organisationen: