Achtung: Website ist umgezogen!!

 

Aktuelles


Infomieren Sie sich bei uns jetzt über die aktuellsten Änderungen in der Unternehmerwelt 

www.datev.de

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Grunderwerbsteuer 
Freitag, 15.11.2024

Berechnung der Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts

Der Bundesfinanzhof hat bzgl. der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei einer Verlängerung eines Erbbaurechts zur Frage Stellung genommen, ob der kapitalisierte Erbbauzins der Verlängerungsjahre (auch) zwischen dem notariellen Abschluss (Besteuerungszeitpunkt) bis zum Beginn des Verlängerungszeitpunkts des Erbbaurechts abzuzinsen ist (Az. II R 3/22).

Wenn ein Erbbaurecht vor Ablauf der Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert werde, sei Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung des Kapitalwerts auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung über die Verlängerung des Erbbaurechts sei nicht vorzunehmen.

Eine inhaltsgleiche Entscheidung traf der Bundesfinanzhof auch in einem anderen Fall. Dabei hatte er zur Frage Stellung genommen, ob die Änderung eines Vertrags im Hinblick auf die zukünftige automatische Verlängerung eines vereinbarten Erbbaurechts so auszulegen ist, dass die bindende Zustimmung durch „beredtes Schweigen“ erst mit Verstreichen der jeweiligen Widerspruchsfrist als erteilt gilt, sodass die Grunderwerbsteuer gem. § 14 Nr. 1 GrEStG erst in diesem Zeitpunkt entsteht (Az. II R 36/23).

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 

Lesen Sie unsere in zusammenarbeit mit der DATEV e.G. Mandanten-Monatsinformation als PDF: 

Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.






Wenn Sie den Newsletter auch per Post zugesandt erhalten wünschen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an: info@datax-gmbh.de.

Ich bin Mitglied in folgenden Organisationen: