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Zurück zur ÜbersichtFinanzamt Berlin International eröffnet - Zentrale Zuständigkeit für Umsatzbesteuerung von Unternehmen ohne Sitz in Deutschland
Am 04.12.2023 wurde das Finanzamt Berlin International eröffnet. Das teilte die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin mit. Es ist zentral für ganz Deutschland für die Umsatzbesteuerung von Unternehmen zuständig, die in über 100 Ländern ansässig sind, in Deutschland zwar Handel treiben, hier aber keinen Sitz haben. Damit werde ein wichtiger Beitrag u. a. für den deutschlandweiten Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug geleistet. Unternehmen mit Sitz im Ausland sollen sich nicht ihrer Verpflichtung entziehen können, in Deutschland Umsatzsteuer abzuführen. Bisher lag die Sonderzuständigkeit für den gesamten Bereich der „beschränkten Steuerpflicht“ sowie der Umsatzbesteuerung von im Ausland ansässigen Unternehmen beim Finanzamt Neukölln.
In Deutschland hat sich im Bereich der Umsatzbesteuerung von im Ausland ansässigen Unternehmen vieles weiterentwickelt. Insbesondere im internationalen Online-Handel wurden strengere Regelungen und neue Dokumentationspflichten für Betreiber elektronischer Marktplätze eingeführt. In den vergangenen Jahren ist dadurch in Berlin die Anzahl der steuerlich registrierten Online-Händler rasant angestiegen. Mit mittlerweile über 115.000 registrierten ausländischen Unternehmen hat sich die Anzahl seit 2019 mehr als verzehnfacht. Davon haben mehr als 110.000 Unternehmen ihren Sitz in der Volksrepublik China, Hongkong, Macau und Taiwan, wo insbesondere im Online-Handel tätige Unternehmen ansässig sind.
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