Achtung: Website ist umgezogen!!

 

Aktuelles


Infomieren Sie sich bei uns jetzt über die aktuellsten Änderungen in der Unternehmerwelt 

www.datev.de

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Einkommensteuer 
Donnerstag, 29.02.2024

Steuerfreiheit eines Stipendiums

Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Leistungen aus einem „Heisenberg-Stipendium“ gem. § 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein können (Az. VIII R 11/22).

Streitig war, ob Einnahmen aus einem „Heisenberg-Stipendium“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) steuerbar, jedenfalls aber gem. § 3 Nr. 44 EStG steuerbefreit sind.

Der Bundesfinanzhof entschied, dass es sich bei der DFG um einen privaten Stipendiengeber handelt, da sie nach § 2 Abs. 2 ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgt. Es liege auch ein begünstigter Zweck i. S. des § 3 Nr. 44 Satz 1 EStG vor, da die im Streitfall erfolgte Bewilligung von Mitteln der Förderung der Forschung und der wissenschaftlichen Aus- und Fortbildung diente. Im Streitfall überschritten die bewilligten Mittel auch nicht einen für die Bestreitung des Lebensunterhalts erforderlichen Betrag i. S. des § 3 Nr. 44 Satz 3 Buchst. a EStG. Des Weiteren war die Klägerin insbesondere nicht zu einer „bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung“ verpflichtet. Das Merkmal stellt sicher, dass nur solche Zahlungen steuerbefreit werden, die den Charakter eines echten Stipendiums haben und keine offene oder verdeckte Vergütung für eine Arbeitsleistung darstellen.

Hinweis

Gem. § 3 Nr. 44 Satz 1 EStG sind Stipendien steuerfrei, die aus öffentlichen Mitteln oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied angehört, zur Förderung der Forschung oder zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 

Lesen Sie unsere in zusammenarbeit mit der DATEV e.G. Mandanten-Monatsinformation als PDF: 

Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.






Wenn Sie den Newsletter auch per Post zugesandt erhalten wünschen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an: info@datax-gmbh.de.

Ich bin Mitglied in folgenden Organisationen: