Aktuelles
Infomieren Sie sich bei uns jetzt über die aktuellsten Änderungen in der Unternehmerwelt
Infothek
Zurück zur ÜbersichtZu Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer sowie zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Säumniszuschlags
Der Bundesfinanzhof hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Säumniszuschläge für Zeiträume nach dem 31.12.2018 (Az. X R 30/21).
Im Streitfall hatte das Gericht über die Festsetzung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entscheiden.
Nach Auffassung der Richter ist das Finanzamt nach § 37 Abs. 3 Satz 1 EStG in Übereinstimmung mit dessen Zweck der Verstetigung des Steueraufkommens berechtigt, Vorauszahlungen über den laufenden Veranlagungszeitraum hinaus festzusetzen. D. h., Vorauszahlungsbescheide können nicht nur für das laufende Kalenderjahr, sondern auch für Folgejahre erlassen werden. Auch wenn der Vorauszahlungsbescheid durch den Jahressteuerbescheid seine Wirksamkeit verliert, bleibe seine Rechtswirkung für die Vergangenheit bestehen, sodass weiterhin die Vorauszahlungen zu leisten waren und Säumniszuschläge anfielen. Der Bundesfinanzhof entschied darüber hinaus, dass gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Lesen Sie unsere in zusammenarbeit mit der DATEV e.G. Mandanten-Monatsinformation als PDF:
Mandanten-Monatsinfo | zum Archiv |
Aktuelle Mandanten-Monatsinfo Dokumente
![]() |
![]() |
Wenn Sie den Newsletter auch per Post zugesandt erhalten wünschen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an: info@datax-gmbh.de.