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Erbrecht

  • Beratung und Auskunft in allen Fragen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge
  • Vorsorge und Unterstützung bei der Unternehmensnachfolge
  • Streitvermeidung durch sachliche Beratung und Auskunft bei der Gestaltung, Auslegung und Durchsetzung von Testamenten, Ehegattentestamenten (Berliner Testament), Erbverträgen und Verträgen über Zuwendungen noch zu Lebzeiten
  • Abwehr und Durchsetzung von Pflichteilsansprüchen
  • Beratung bei Miterbengemeinschaften
  • Unterstützung in Erbscheinverfahren
  • Vorsorgende Verfügungen und Behindertentestament
  • Erbschaftskauf
  • Testamentsvollstreckung
  • Erbschaft-und Schenkungssteuer
  • Engagierte prozessuale Vertretung in sämtlichen Angelegenheiten vor sämtlichen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Grey